Gesund aufwachsen – wichtige Vorsorgeuntersuchungen im 1. Jahr

Trotz aller Freude, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes empfinden, wird es Zeiten geben, in denen Sie sich unsicher fühlen. Oft macht man sich Sorgen, ob sich das Baby auch gesund entwickelt, und will sichergehen, dass es ihm an nichts fehlt.

Um Gewissheit zu erlangen und um mögliche Probleme in der Entwicklung rechtzeitig zu erkennen, sollten Sie die kostenfreien Vorsorgeuntersuchungen „U1-U9“ nutzen, auf die jedes Kind innerhalb der ersten 5 Lebensjahre Anspruch hat.

1. Untersuchung

U1: direkt nach der Geburt

Der Arzt bzw. die Hebamme kontrolliert direkt nach der Entbindung Herzgeräusche und Atmung des Neugeborenen. Um bedrohliche Zustände schnell erkennen zu können, werden außerdem Hautfärbung, Muskelspannung und Reflexe überprüft. Zu diesem Zeitpunkt werden auch Größe und Gewicht gemessen, die von nun an regelmäßig überprüft werden und Aufschluss über die Entwicklung des Kindes geben.

1. Untersuchung
2. Untersuchung

U2: drei bis zehn Tage nach der Geburt

Beim Neugeborenen-Screening, der Untersuchung auf angeborene Erkrankungen, wird dem Kind erstmals Blut entnommen. Außerdem überprüft der Arzt die Motorik und die Organe, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Bei einer Sonographie wird darüber hinaus untersucht, ob beim Neugeborenen eventuell eine Hüftdysplasie vorliegt. Noch relativ neu, aber keinesfalls ungewöhnlich ist es, schon in dieser Phase einen ersten Hörtest vorzunehmen.

2. Untersuchung
3. Untersuchung

U3: vierte bis sechste Lebenswoche

Nochmals kontrolliert der Arzt bei dieser Untersuchung per Sonographie die Stellung der Hüftgelenke. Außerdem werden jetzt Größe, Gewicht und der Umfang des Kopfes gemessen.

3. Untersuchung
4. Untersuchung

U4: dritter bis vierter Lebensmonat

Bei dieser Untersuchung werden die motorischen Fähigkeiten des Kindes, das Bewegungsverhalten, das Hör-und Sehvermögen und das Nervensystem überprüft. Das Hüftgelenk wird ebenfalls wieder untersucht, und zum ersten Mal sollte jetzt das Thema Impfung angesprochen werden.

4. Untersuchung
5. Untersuchung

U5: sechster und siebter Lebensmonat

Neben der allgemeinen körperlichen Funktionskontrolle überprüft der Arzt, ob sich das Kind altersgemäß entwickelt. Dazu gehören in dieser Lebensphase erste Lautbildungsfähigkeiten sowie das vom Rücken auf den Bauch drehen.

5. Untersuchung
6. Untersuchung

U6: zehnter bis zwölfter Lebensmonat

Das Hauptaugenmerk liegt bei dieser Untersuchung auf der Beweglichkeits- und Sprachentwicklung des Kindes. Krabbeln, Sitzen und Stehen sollten bereits selbstständig ausgeführt werden können.

6. Untersuchung

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