Auf große Fahrt

Gut gesichert: Der Autokindersitz ist in Deutschland Pflicht. Eltern sollten besonders darauf achten, bei der Handhabung keine Fehler zu machen! Foto: Everst/AdobeStock

Wer ein Kind bekommt, benötigt früher oder später einen Autositz. Selbst in Zeiten von Car­sharing & Co. gilt: Sobald ein Kind im Auto mitfährt, muss es bis zu einer Größe von anderthalb Metern mit einer Rückhalteeinrichtung gesichert werden. Da die Produkte der namhaften Anbieter nahezu ausnahmslos eine hohe Sicherheit bieten, können Eltern beruhigt auf große Fahrt gehen. 

Das Thema Sicherheit spielt bei Produkten für Babys und Kleinkinder immer eine große Rolle. Hersteller von Autokindersitzen leisten dabei Erstaunliches, da ihre Sitze zum Glück so gut wie nie beweisen müssen, was tatsächlich in ihnen steckt. Dabei stellt nicht nur die notwendige gesetzliche Zulassung sicher, dass Kindersitze in bestimmten Unfallsituationen nachweislich ausreichenden Schutz vor schweren Verletzungen bieten. Darüber hinaus streben gerade die renommierten Anbieter danach, ihre Produkte über die geltenden Mindeststandards hinauswachsen zu lassen.

Und auch die in Deutschland vom ADAC durchgeführten Crashtests, die lange Zeit in Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest erfolgten und weiterhin zusammen mit dem ICRT realisiert werden, der internationalen Dachorganisation zur Verwaltung von gemeinschaftlich durchgeführten vergleichenden Warentests, haben die Industrie zu noch besseren Produkten getrieben, da die Crashtest-Anforderungen über jene der gesetzlichen Zulassungstests hinausgehen.

Daher gilt: Produkte der namhaften Anbieter offerieren nahezu sämtlich ein hohes Sicherheitsniveau, das sich nach Ansicht der Ingenieure kaum noch signifikant steigern lässt. Als 2017 von Maxi-Cosi das Modell „AxissFix Air“ auf den Markt kam, wurde dank integrierter Airbags eine völlig neue Dimension von Sicherheit für vorwärtsgerichtete Kindersitze erreicht. Erstmals konnte ein Hersteller zum Thema Airbag, das allen autofahrenden Eltern ein Begriff sein dürfte, eine entsprechende Technologie implementieren, die den Kindern einen vergleichbaren Schutz bieten kann.

Da ein solches System nicht an die Bordelektronik angeschlossen ist, muss die gesamte Unfalldetektion verlässlich über den Sitz erreicht werden. Zugleich muss ein Sitz über Jahre funktionieren und bei einer Auslösung des Airbags gleichzeitig vor dem Unfall, aber auch das womöglich beim Schlafen schief liegende Köpfchen schützen. Hier gelang Dorel, dem Hersteller hinter der Marke, Beeindruckendes. 

ECE R129: Neue Norm für noch mehr Schutz

Doch inzwischen gilt für Kindersitze die Norm ECE R129, die festlegt, dass bei Kindersitzen eine rückwärtsgerichtete Sitzposition inzwischen bis zu einem Alter von 15 Monaten Pflicht ist. So lässt sich die schwache Kopf- und Nackenmuskulatur von Neugeborenen und nur wenige Monate alten Babys im Fall eines Unfalls am besten schützen.

Nach § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt ganz allgemein: Ein Kindersitz, welcher dem Alter des kleinen Passagiers entspricht, sorgt dafür, dass plötzliche Energieeinwirkungen abgedämpft werden. Dies reduziert das Risiko, einen Schaden zu erleiden, erheblich. Doch diese Schutzfunktion entfaltet sich nur dann, wenn der auf dem Autositz platzierte Kindersitz auch dem Alter beziehungsweise der Größe des Kindes entspricht.

Auf eine entsprechende Rückhalteeinrichtung kann erst verzichtet werden, wenn das Kind entweder größer als 150 Zentimeter ist oder das 12. Lebensjahr abgeschlossen hat. 

Fehlerquelle: Eltern

Wo sich die Sicherheit durch den Sitz kaum noch steigern lässt, rückt immer mehr eine andere Fehlerquelle ins Auge. Zahlreiche Studien belegen, dass viele Rückhaltesysteme nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Es sind meist die Eltern, die beim Einbau, gegebenenfalls die Gurtführung oder an anderen Stellen die Sicherheit gefährden. Das fängt schon beim Hosenträgergurt an, der nicht ausreichend straff gezogen wird und beim Unfall zu viel Schlupf gewährt, sodass die Rückhalteleistung nicht optimal erbracht werden kann.

Daher gilt: Autositze für Kinder unbedingt im Handel kaufen, den Sitz testweise einbauen lassen und die fachkundige Beratung für die korrekte Verwendung nutzen! Das kann Leben schützen.  

Kindersitze: Gebraucht oder neu? 

Bei Sicherheitsprodukten sollte SecondHand die Ausnahme sein!
Vielfach nutzen Kinder Produkte nur über einen überschaubaren Zeitraum. Gute Fabrikate sind dabei langlebig. Was liegt da näher, als das eine oder andere gebraucht zu kaufen? Doch Vorsicht ist bei Autositzen geboten: Sie haben ein „Ablaufdatum“. Beim Kauf von gebrauchten Sitzen müssen Eltern ganz besonders auf einen tadellosen Zustand achten und zusätzlich überprüfen, ob das Produkt noch den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der ADAC empfiehlt daher: 

1) Prüfsiegel überprüfen!
Jeder Kindersitz muss über ein Prüfsiegel verfügen. Sitze der alten Normen ECE R44/01 und 44/02 dürfen nicht mehr verwendet werden! 44/03 und 44/04 sind noch zulässig, aber entsprechen nicht dem neuesten Standard ECE R129. Unsere Empfehlung: Sparen Sie nicht bei der Sicherheit. Es gibt auch neue, preisgünstige Sitze nach der neuesten Norm!Jeder Kindersitz muss über ein Prüfsiegel verfügen. Sitze der alten Normen ECE R44/01 und 44/02 dürfen nicht mehr verwendet werden! 44/03 und 44/04 sind noch zulässig, aber entsprechen nicht dem neuesten Standard ECE R129. 

2) Nutzungsdauer und Herstelldatum beachten!
Bei älteren Kindersitzen ist durch Materialermüdung und Verschleiß kein optimaler Schutz garantiert. Das Material unterliegt einem Alterungsprozess, bei dem es spröde und rissig werden kann. Permanente Nutzung und Belastung, UV-Strahlung und Feuchtigkeit lassen den Kunststoff zusätzlich schneller altern. In der Bedienungsanleitung wird meist eine Empfehlung zur maximalen Nutzungszeit des Kindersitzes angegeben. Finden Sie sie nicht, versuchen Sie, die Angabe zu recherchieren oder kontaktieren Sie direkt den Hersteller. 

3) Auf Mängel untersuchen!
Einen gebrauchten Kindersitz müssen Sie genau unter die Lupe nehmen und überprüfen, ob er sichtbare Beschädigungen aufweist. Sie müssen sicherstellen, dass der Sitz vollständig ist, die Gurte und einzelnen Bauteile funktionieren, die Polsterungen keine Brüche aufweisen und die Bedienungsanleitung vorhanden ist. Gebrauchte Kindersitze sollten Sie nur aus dem Bekanntenkreis erwerben, da hier die tatsächliche Nutzung sowie eventuelle unübliche Beanspruchung besser hinterfragt werden können. Auf keinen Fall sollten Sie einen Kindersitz verwenden, der in einen Unfall verwickelt war!

Marken aus diesem Beitrag

Vorheriger Artikeli-Size, was ist das?
Nächster Artikel“Nur gut getestet reicht nicht aus”.