Der Schutz des Babys

Kaum ein Produkt muss nur dann halten, was es verspricht, wenn es zum Äußersten kommt. Denn Autokindersitzen sieht man nicht an, was sie leisten. Daher vertraut man am besten auf den Kauf von Markenware und Beratung vor Ort!

Viele gute Produkte halten zum Glück sehr lange. Und nicht wenige Hersteller werben damit, dass sich ihre Erzeugnisse an Geschwisterkinder oder gar „von Generation zu Generation“ vererben lassen.

Wunderbar, denn nichts ist schlimmer als ein schlechtes Produkt oder eine womöglich eingebaute Obsoleszenz. Denn gerade diese lässt sich immer häufiger beobachten. Dabei handelt es sich um eine konsumentenunfreundliche, absichtliche und vom Hersteller konzeptionell vorgesehene Alterung eines Produkts ohne technische Notwendigkeit. Autokindersitze wiederum halten, pfleglich behandelt und natürlich nur dann, wenn sie in keinen Unfall verwickelt waren, deutlich länger als die notwendige Nutzungszeit durch ein Kind.

https://www.happybaby.de/2021/04/gebrauchte-autositze-nur-mit-vorsicht-zugreifen/

Was läge da nicht näher, als eine Babyschale oder einen Autositz gebraucht zu kaufen? Man kann also Geld sparen und der Umwelt etwas Gutes tun, wird mancher denken, wenn man nicht immer ein neues Produkt erwirbt, wo es ein altes doch ebenso tut. Doch Vorsicht: Bei der Sicherheit von Kindern sollte man wahrlich nicht am falschen Ende sparen.

Dieser Allgemeinplatz, mit dem übrigens gerade bei der Babyausstattung sehr oft, mehr oder weniger subtil, geworben wird, hat nirgends eine derart große Bedeutung wie bei Autokindersitzen. Denn diese müssen halten, was sie versprechen – ganz besonders dann, wenn es zum Schlimmsten kommt und kracht.

Es sollte selbstverständlich sein, dass ein in einen Unfall verwickeltes Kinderrückhaltesystem nach einem solchen ausgetauscht und ersetzt wird. Dabei muss es übrigens nicht zu einem Blechschaden gekommen sein. Es reicht, wenn Airbags ausgelöst oder die Gurtsysteme unfallverhindernd in Anspruch genommen wurden.

Darauf weisen auch Markenhersteller wie Britax Römer ausdrücklich hin. So heißt es dort: „Nach einem Unfall, in den ein Kindersitz involviert war, empfehlen wir dringend, den Sitz auszuwechseln, falls der Unfall bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h oder mehr eingetreten ist, da die auf den Sitz einwirkenden Kräfte zu feinen Haarrissen in der Struktur führen können (die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind).“

Auch die gesetzlichen Vorschriften für die Zulassung von Kinderrückhaltesystemen sehen das explizit vor. So heißt es in der noch gel­tenden ECE-Norm R44 im Absatz 15.3.7 beziehungsweise bei der ECE-Norm R129 im Absatz 14.3.7, dass Hersteller Verbraucher darauf hinweisen müssen, „die Rückhalteeinrichtung auszuwechseln, wenn sie bei einem Unfall stark belastet wurde“.

Fragen Sie im Fachhandel gern einmal genauer nach, denn manche Hersteller bieten ein kostenloses Austauschprogramm für verunfallte Kindersitze. Denn die Hersteller sind daran interessiert, die Produkte einer Nachuntersuchung zu unterziehen. 

Wie aber ist nun mit „unfallfreien“ gebrauchten Kindersitzen zu verfahren? Da die Sicherheit des Kindes an erster Stelle steht und das mit der Verwendung eines gebrauchten Kinderrückhaltesystems verbundene Risiko vermieden werden sollte, wird von dem Einsatz eines gebraucht übernommenen Kindersitzes mit unbekannter Herkunft abgeraten. Sie können niemals sicher sein, ob er schon einmal in einen Unfall involviert war – auch wenn es keine sichtbaren Zeichen für Beschädigungen gibt.

Tatsächlich kann bei einer Babyschale, die einem unglücklich aus der Hand fällt, bereits durch einen ungünstigen Aufprall die Sicherheitsstruktur des Sitzes entscheidend in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher müssten Händler eigentlich von einer Rücknahme eines gekauften Sitzes, der das Haus verlassen hat und zurückgebracht wird, absehen. Doch in Anbetracht der gesetzlichen Umtauschpflicht im Versandhandel lässt sich diese Praxis auch im stationären Fachhandel nicht durchhalten.

Also: Wenn schon gebraucht, dann mit äußerster Vorsicht (siehe Kasten). Und da man durchaus an vielen Ecken mehr Geld ausgibt als unbedingt nötig, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Es gibt zahlreiche neue Sitze, die preisgünstig sind. Wer sich zudem an Markenhersteller hält, kauft zusätzliche Sicherheit ein.

Übrigens testet der ADAC zusammen mit anderen Verbraucherorganisationen wie der Stiftung Warentest zweimal jährlich aktuelle Autositzmodelle im Crashtest nach strengeren als den gesetzlichen Zulassungsbedingungen. Lassen Sie sich dabei nicht von der Vielzahl an entsprechenden Zertifikaten blenden: Bis zu vier davon basieren auf den gleichen Ergebnissen. 

Verbraucherorganisationen

Ein Test, vier Siegel

Die zweimal pro Jahr durchgeführten Kinder­sitz­tests werden gemeinsam von ADAC, ÖAMTC, Stiftung Warentest und TCS durchgeführt. Jede Organisation publiziert diese selbstständig und vermarktet sie unter ihrem Logo. Darum wird der gleiche Test mitunter so wahrgenommen, als handle es sich dabei um mehrere voneinander unabhängige Unter­suchungen. Einige Anbieter von Kindersitzen nutzen mitunter zwei oder gar alle vier Auszeichnungen mit dem gleichen Test­ergebnis und erwecken den Eindruck, dass die Produkte in unterschiedlichen Tests gute Ergebnisse erzielt haben.

Ein Test, vier Siegel - ADAC - TCS - ÖAMTC und Stiftung Warentest
Ein Test, vier Siegel – ADAC – TCS – ÖAMTC und Stiftung Warentest

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