Behörden & Ämter – Durchblick im Ämterdschungel

Die Elternzeit

Wo?

Arbeitgeber

Wann?

spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit

Was ist zu tun?

schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber, mit Angabe über die Dauer der Elternzeit

Die Geburtsurkunde

Wo?

Standesamt des Geburtsortes. Meist kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Die Geburtsurkunde muss anschließend beim Standesamt abgeholt werden.

Wann?

innerhalb einer Woche nach der Geburt

Was ist mitzubringen? 

  • Geburtsbescheinigung der Geburtsklinik oder Hebamme – Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • für nicht Verheiratete gilt: Personalausweis, Geburtsurkunde der Mutter, Vaterschaftsanerkennung, falls diese bereits vorliegt

Das Elterngeld

Wo?

Eine Liste der zuständigen Elterngeldstellen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie.

Wann?

innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys

Was ist mitzubringen? 

  • von beiden Eltern unterschriebener Antrag auf Elterngeld (Ausnahme: alleiniges Sorgerecht)
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung 
  • Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen

Das Kindergeld

Wo?

Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts

Wann?

spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes

Was ist mitzubringen? 

Die Krankenversicherung

Wo?

Krankenkasse des berufstätigen bzw. meistverdienenden Elternteils

Wann?

direkt nach der Geburt

Was ist mitzubringen? 

  • bei eigener gesetzlicher Krankenversicherung: Fotokopie der Geburtsurkunde 
  • bei Mitversicherung über den Mann: das Kind ist automatisch, ohne zusätzliche Kosten ebenfalls über die Familienversicherung versichert
  • bei Privatversicherungen: Abschluss eines Extra-Vertrages für das Kind erforderlich

Die Lohnsteuerkarte

Wo?

Einwohnermeldeamt des Wohnortes

Wann?

Das Kind so früh wie möglich nach der Geburt anmelden, damit die Lohnsteuerkarte geändert werden kann!

Was ist mitzubringen? 

  • Personalausweis oder Pass
  • Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
  • ein Lichtbild bei Kinderpassbeantragung
  • Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht

Vaterschaft anerkennen

Wo?

Standesamt oder Jugendamt

Wann?

vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter erforderlich)

Was ist mitzubringen? 

  • Personalausweise beider Eltern
  • Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes

Vorheriger ArtikelEmmaljunga und Bosch präsentieren intelligenten Kinderwagen auf der Kind + Jugend
Nächster ArtikelDie Qual der Wahl – so finden Sie einen, der zu Ihnen passt