
Die Elternzeit
Wo?
Arbeitgeber
Wann?
spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Was ist zu tun?
schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber, mit Angabe über die Dauer der Elternzeit
Die Geburtsurkunde
Wo?
Standesamt des Geburtsortes. Meist kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Die Geburtsurkunde muss anschließend beim Standesamt abgeholt werden.
Wann?
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Was ist mitzubringen?
- Geburtsbescheinigung der Geburtsklinik oder Hebamme – Personalausweis
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- für nicht Verheiratete gilt: Personalausweis, Geburtsurkunde der Mutter, Vaterschaftsanerkennung, falls diese bereits vorliegt
Das Elterngeld
Wo?
Eine Liste der zuständigen Elterngeldstellen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie.
Wann?
innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys
Was ist mitzubringen?
- von beiden Eltern unterschriebener Antrag auf Elterngeld (Ausnahme: alleiniges Sorgerecht)
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
- Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Das Kindergeld
Wo?
Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts
Wann?
spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes
Was ist mitzubringen?
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Antragsvordruck: weitere Informationen
Die Krankenversicherung
Wo?
Krankenkasse des berufstätigen bzw. meistverdienenden Elternteils
Wann?
direkt nach der Geburt
Was ist mitzubringen?
- bei eigener gesetzlicher Krankenversicherung: Fotokopie der Geburtsurkunde
- bei Mitversicherung über den Mann: das Kind ist automatisch, ohne zusätzliche Kosten ebenfalls über die Familienversicherung versichert
- bei Privatversicherungen: Abschluss eines Extra-Vertrages für das Kind erforderlich
Die Lohnsteuerkarte
Wo?
Einwohnermeldeamt des Wohnortes
Wann?
Das Kind so früh wie möglich nach der Geburt anmelden, damit die Lohnsteuerkarte geändert werden kann!
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis oder Pass
- Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
- Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- ein Lichtbild bei Kinderpassbeantragung
- Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht
Vaterschaft anerkennen
Wo?
Standesamt oder Jugendamt
Wann?
vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter erforderlich)
Was ist mitzubringen?
- Personalausweise beider Eltern
- Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes